Freitag, 8. Juli 2011

Das Grundgesetz ist eine Verfassung

Der folgende Text beschäftigt sich mit der immer wieder auf diversen Internet-Seiten und in Kommentar-Bereichen auftretenden These, dass das Grundgesetz (GG) keine Verfassung und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aus diesem Grund unrechtmäßig sei.

Vieles, was Sie hier lesen, können Sie in ausführlicher Form in der KRR FAQ nachlesen. Mein Text hier ist ähnlich einer FAQ aufgebaut (scheint mir die einfachste Form zu sein), jedoch nicht so tiefgehend. Er dient lediglich als Überblick über diese Thematik.

"Das Grundgesetz ist keine Verfassung!"

Viele, die diese These aufstellen, können nicht mal genau definieren, was denn genau das GG (außer dem Namen) von einer "richtigen" Verfassung unterscheidet. Um es kurz zu machen: Es gibt keinen Unterschied.

Gemäß dem Wikipedia-Eintrag "Verfassung" vom 21.06.2011 ist eine Verfassung das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes. Eine Verfassung regelt gemäß Wikipedia-Eintrag den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Auf das GG trifft diese Beschreibung zweifellos zu - es regelt den Staatsaufbau und definiert einige wichtige Pflichten des Staates gegenüber dem Volk. Außer dem Namen unterscheidet das GG also nichts von einer Verfassung.

Vielfach kommt jetzt der Einwand, dass eine Verfassung vom Volk gewählt sein muss. Das ist falsch, die Bismarcksche Reichsverfassung und die Weimarer Verfassung (WRV) wurden auch nie vom Volk bestätigt. Zwar wurde die Weimarer Nationalversammlung, die die WRV ausgearbeitet und gewählt hat, direkt vom Volk bestimmt, jedoch waren die Länderparlamente, die das GG in Kraft setzten, ebenfalls direkt vom Volk gewählt. Übrigens wollten die Allierten gemäß der Frankfurter Dokumente eine Verfassung, die in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Der Parlamentarische Rat lehnte dies jedoch ab.

Ein weiterer Einwand wird mit einem Verweis auf Artikel 146 GG begründet. Dort stünde doch, dass das deutsche Volk eine Verfassung ausarbeiten soll. In der derzeit gültigen Fassung lautet Artikel 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dort steht keine Aufforderung, eine neue Verfassung zu entwerfen. Der Artikel liest sich lediglich so, dass das Grundgesetz nicht einfach so durch den Gesetzgeber ersetzt werden darf, sondern dass das Volk hier noch mitzureden hat.

Übrigens nennen sich die Verfassungen von Finnland und des Staates der Vatikanstadt auch "Grundgesetz". Diesen Staaten spricht aus diesem Grund auch niemand ernsthaft die Rechtmäßigkeit ab.

"Ein souveräner Staat braucht eine Verfassung!"

Nein, braucht er nicht. Mal abgesehen davon, dass ich eben dargestellt habe, dass das GG eine Verfassung ist, braucht ein souveräner Staat gemäß der Drei-Elemente-Lehre Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Das Vereinigte Königreich und Israel haben auch keine Verfassungen, sondern verschiedene Gesetze mit Verfassungsrang - hier zweifelt auch niemand die Souveränität dieser Staaten an (wobei viele Anhänger dieser Theorien noch mal eine andere, ganz spezielle, sehr abartige Meinung zu Israel haben).

"Das Deutsche Reich existiert fort, die BRD und das GG sind unrechtmäßig!"

Stimmt, das Deutsche Reich existiert fort. Es heißt nur nicht mehr "Deutsches Reich", sondern "Bundesrepublik Deutschland". Und bevor es "Deutsches Reich" hieß, hieß es "Norddeutscher Bund" (mit seiner Umwandlung von einem Militärbündnis in einen Bundesstaat 1867). Völkerrechtlich gesehen handelt es sich immer um denselben Staat.

Wie vielen bekannt sein dürfte, hat 1945 die Wehrmacht kapituliert (und nicht der Staat), die Alliierten stand nun niemand mehr entgegen, man konnte die letzte Reichsregierung verhaften und die oberste Staatsgewalt übernehmen. Das Deutsche Reich wurde niemals aufgelöst oder annektiert, es war lediglich besetzt.

Die Westmächte haben dann die Bevölkerung aufgefordert, den westlichen Teil des besetzten Reiches neu zu organisieren und es entstand die Bundesrepublik Deutschland (BRD). Im Osten entstand auf Geheiß der Sowjetunion die Deutsche Demokratische Republik (DDR). BRD und DDR gingen anfangs beide davon aus, dass das Deutsche Reich weiterhin existiert, dass der eigene Staat jeweils das Deutsche Reich ist und dadurch für das gesamte deutsche Volk sprechen darf und dass der andere Staat ein Marionettenstaat der jeweiligen Besatzer sei, der unfrei ist. Die DDR brach dann mit seiner Verfassung von 1968 aus dieser Kontinuität aus und verstand sich selbst als neuer Staat (Artikel 1 der Verfassung der DDR in den Fassungen von 1968 und 1974 im Vergleich zur Verfassung von 1949). Die BRD verstand sich immer als der Staat, der mal Deutsches Reich hieß.
Die Besatzungsmächte verfügten von der Besatzungszeit an über die oberste Staatsgewalt im Deutschen Reich. Diese gaben sie zunächst 1949 teilweise an BRD und DDR ab. Für das jeweilige Gebiet hatten diese Staaten volle Hoheitsgewalt (ab 1955 war die BRD vollständig souverän, die DDR ein Jahr früher), die Besatzer hatten jedoch noch Vorbehaltsrechte, die sie erst 1990 mit dem 2+4-Vertrag vollständig abgaben (s.u.).

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte in seinem Urteil vom 31.07.1973 fest:
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert [...]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. [...] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes".
Die Bundesrepublik [...] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland [...]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Nochmal: Das Deutsche Reich und die BRD sind derselbe Staat. Zur Zeit der deutschen Teilung und danach war und ist die BRD dasselbe Völkerrechtssubjekt, wie das Deutsche Reich, jedoch ist es intern anders aufgebaut. Allerdings war während der deutschen Teilung die BRD von der räumlichen Ausdehnung her teildentisch mit dem Reich. Erst als die Alliierten ihre Vorbehaltsrechte bzgl. "Deutschland als Ganzes" aufgegeben hatten, wurde die BRD, der die DDR beigetreten ist und die auf ihre Ostgebiete verzichtet hat, vollständig identisch mit dem Deutschen Reich. "Deutschland als Ganzes" war das im obigen Urteil beschriebene, nicht handlungsfähige Deutsche Reich als Gesamtstaat. Für den Gesamtstaat hatten die Alliierten die alleinige Gewalt. Im damaligen Geltungsbereich des GG hatte die BRD die alleinige Gewalt (und die DDR für ihr Gebiet). Mit dem Wegfallen der Vorbehaltsrechte und dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG hatte die BRD die alleinige Gewalt über Deutschland.

Die WRV wurde übrigens nie aufgehoben. Aber da das GG der aktuelle Wille des Gesetzgebers ist, hebt das GG dadurch die Regelungen der WRV auf.

"Ohne Artikel 23 gilt das GG nicht!"

Artikel 23 des GG in seiner ursprünglichen Fassung bis zur Aufhebung durch den Einigungsvertrag lautete:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Anhänger der Theorie, das GG sei keine Verfassung, glauben, durch die Aufhebung dieses Artikels hat das GG seinen Geltungsbereich verloren. Das ist aus mehreren Gründen falsch.

Zunächst mal sollte auffallen, dass Satz 1 von Bundesländern spricht, die es schon lange vor der Wiedervereinigung nicht mehr gab. Außerdem fehlt das Saarland - niemand behauptet deswegen ernsthaft, das Saarland hätte nie zur BRD gehört. Dieser Artikel beschreibt also den ursprünglichen Geltungsbereich des GG.
Weiterhin ist der eigentliche Sinn dieses Artikels, dass die BRD sich als unvollständig betrachtete und gerne weitere Gebiete des restlichen Deutschlands zu sich hinzufügen möchte, wenn sich dazu eine Möglichkeit bietet (Satz 2). Durch die Aufhebung des Artikel 23 und die Änderung des Artikel 146 (Dieses Grundgesetz, das [...] für das gesamte deutsche Volk gilt) stellt die BRD klar, dass sie sich jetzt als vollständig sieht und auf keine weiteren Gebiete mehr Anspruch erhebt.
Außerdem muss eine Verfassung nicht ihren Geltungsbereich definieren, für einen souveränen Staat benötigt es die weiter oben erwähnten drei Elemente.

Was in diesem Zusammenhang gerne übersehen wird, ist die jetzige Präambel des GG:
[...] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Dort werden die Bundesländer aufgezählt, die sich zur BRD zählen und in denen damit das GG gilt. Und selbst wenn sich was an den Ländern ändert, sagt das GG in seiner Präambel und in Artikel 146, dass es für das gesamte deutsche Volk gilt.

Carlo Schmids Rede vor dem Parlamentarischen Rat

Viele Anhänger der Theorie, das GG sei keine Verfassung und die BRD nicht rechtmäßig, verweisen auf eine Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat 1948.

Auch Carlo Schmid ging davon aus (wie auch die Westmächte und im Grunde genommen der gesamte Parlamentarische Rat), dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist und weiterexistiert und deswegen kein neuer Staat gegründet werden, sondern nur ein Teil neu organisiert werden muss. Schmid ging weiterhin davon aus, dass über dem GG das Besatzungsrecht der Alliierten steht - das Besatzungsstatut wurde jedoch 1955 aufgehoben (bis auf die Rechte der Alliierten, die "Deutschland als Ganzes" betrafen), damit fiel dieses höherstehende Recht weg und das GG stand an oberster Stelle in der BRD.
Die besagte Rede kann also heute nicht mehr als Argument für die "Unrechtmäßigkeit" des GG und der BRD dienen, da sie die Ereignisse von 1955 und 1989/90 unberücksichtigt lässt.

"Das GG ist das Werk der Alliierten und unterdrückt die Deutschen!"

Das GG wurde maßgeblich von Westmächten beeinflusst und musste auch von ihnen genehmigt werden - das streitet niemand ab. Jedoch konnte mir bisher keiner, der die Aussage traf, das GG sei ein Unterdrückungswerkzeug, erklären, warum das so sei. Es wurden weder genaue Artikel, noch irgendwelche Begründungen geliefert.

Seien wir mal ehrlich: Das GG ist die beste Verfassung, die die Deutschen bisher hatten. Klar hat es seine Macken, ich wünsche mir zum Beispiel mehr direkte Demokratie (die das GG übrigens gemäß Artikel 20, Absatz 2, Satz 2 nicht ausschließt), aber es hat sich seit 1949 bewährt und hat viele andere Verfassungen in der Welt inspiriert. Schade, dass soviele Politiker es mehr und mehr aushöhlen - aber das hat doch nichts mit dem GG als solches zu tun.

Interessanterweise werden von diesen Verschwörungstheoretikern nur die Westmächte (insbes. die USA) angegriffen - dass in der DDR eine von der Sowjetunion gesteuerte Regierung an der Macht war, die die Bevölkerung unterdrückt und umerzogen hat, stört sie keineswegs.

11 Kommentare:

  1. Entschuldigung, aber dies ist einer der schlechtesten Artikel über die Rechtmäßigkeit des GG, den ich seit langer Zeit gelesen haben. Sie verdrehen hier einige Tatsachen und legen sich die einzelnen Punkte so aus, wie es Ihnen gerade passt. Für mich reinste Besatzungspropaganda.

    Fred Schafa

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    1. Hier sehen wir einen typischen Kommentar eines Reichsdeutschen: Alles, was die anderen schreiben, ist schlecht gemachte Propaganda. Aber warum es schlecht ist, sage ich nicht. Widerlegen kann ich es auch nicht.

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    2. Der Artikel ist imo verdammt gut und logisch im Gegensatz zu diversen anderen Auffassungen die nur unverständliche Gesetzesartikel zitieren und damit irgendwas beweisen wollen...

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  2. http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

    Hier wird auch widerlegt, dass das Grundgesetz Deutschland von den "Siegermächten" aufgezwungen wurde, was ja auch gerne in rechten Kreisen behauptet wird.
    Die "Siegermächte" waren eigentlich für einen Volksentscheid, der parlamentarische Rat entscheid dagegen.
    Natürlich kann man nun feststellen, dass das deutsche Volk niemals über das GG direkt abgestimmt habe. Aber es wurde von den gewählten Vertretern verfasst und beschlossen. Also in einem demokratischen Verfahren und somit rechtmäßig.

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    1. Genau. Und wie ich hier ebenfalls erklärt habe, gab es bisher nie eine deutsche Verfassung (außer eben der DDR-Verfassung von 1968), die in einer Volksabstimmung angenommen wurde.

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  3. Na dann, haben wir also Bundesrichter des deutschen Reichs oder der Bundesrepublik?

    Beides zusammen geht ja wohl nicht.

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    1. Und was ist die Grundlage für deine Folgerung? Das Recht der Weimarer Republik steht in großen Teilen dem Recht der Bundesrepublik entgegen. Da das Bundesrecht aber neuer und damit der aktuelle Wille des Gesetzgebers (der direkt vom Volk gewählt ist), ist das Reichsrecht nicht mehr anwendbar. Da die Aufgaben der Richter durch Gesetze definiert werden, kann es folglich auch keine Reichsrichter mehr geben.

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    2. Danke Herr Norens, für diesen aufschlussreichen Artikel, der auch tieferen Nebenrecherchen stand hält. Zu den ewig gestrigen muss ich ja nichts sagen, da hat jeder seine eigene Meinung. Ich weiss das ich in einer freien BRD (suverän geht nicht da sie in der EU ist), und unser GG ist unsere Verfassung und auch als solche zu verstehen. Vielen Dank für diesen Artikel.

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  4. Hallo Herr Norens,
    es ist durch Sie gut nachvollziehbar erläutert worden, welchen Status die BRD aktuell nur haben kann. Dafür besten Dank !
    Was mich allerdings umtreibt, ist der Art.146 GG, der ja ein Angebot enthält, eine vom Volk gewählte Verfassung zu verabschieden. Es wäre quasi eine, wenn auch umfangreiche Formalie, die den Kritikern des GG und Bezweiflern der Existenz der BRD die Luft herausnehmen würde. Zudem würde es eine starke Identifikation des Bürgers mit Staat erzeugen. Demokratie vom feinsten !

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  5. eine Präambel ist aber nicht teil eines gesetzes
    sondern nur schmückendes beiwerk

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  6. Erläuterung zur Präambel
    Bei allen Menschenrechtserklärungen und -verträgen (und auch bei anderen Erklärungen und völkerrechtlichen Verträgen) steht am Anfang eine Präambel (eine Art Einleitung). Dieser lassen sich die Beweggründe entnehmen, die zum Abschluss der Erklärung bzw. des Vertrages geführt haben, und die Ziele, die mit dem Text erreicht werden sollen. Die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte führt eine Reihe von ethischen, geschichtlichen und staatspolitischen Beweggründe und Ziele an.

    ...Wir werden uns überlegen müssen, ob wir dieses Grundgesetz mit einer Präambel einleiten sollen. Ich für meinen Teil halte es für notwendig; denn die Präambel charakterisiert das Wesen des Grundgesetzes. Sie sagt aus, was sein soll, und sie wird insbesondere aussagen müssen, was das Grundgesetz nicht sein soll. Die Präambel wird gewissermaßen die Tonart des Stückes angeben und sie wird darum alle konstitutiven Merkmale kennzeichnen und in sich enthalten müssen... http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

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