Montag, 25. Juli 2011

Friedensvertrag und Feindstaatenklausel

Ein weiteres Lieblingsthema von Nazis und Reichsideologen: Der fehlende deutsche Friedensvertrag und die Feindstaatenklausel in der UN-Charta. Dieser Text geht auf die besagte Thematik ein.

Der fehlende Friedensvertrag

Es ist richtig, dass Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg niemals mit seinen Kriegsgegnern einen Friedensvertrag ausgehandelt hat. Eine Forderung nach solch einem Vertrag mag zwar löblich sein, ist jedoch unsinnig.

Zunächst mal ist ein solcher Vertrag 66 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einfach nicht mehr nötig. Deutschland unterhält zu all seinen ehemaligen Kriegsgegnern freundschaftliche Beziehungen. Allein die Tatsache, dass diese Staaten untereinander friedliche, diplomatische Beziehungen führen, zeigt doch, dass diese sich nicht mehr im Kriegszustand befinden - und diese friedlichen Beziehungen stellen den Friedenszustand wieder her (siehe Wikipedia-Artikel Friedensvertrag).

Weiterhin besteht die Frage, was denn ein solcher Vertrag noch alles regeln soll. Hier mal ein paar Dinge, die Friedensverträge normalerweise regeln und wie es bei Deutschland damit aussieht:

  • Kriegszustand beenden:
    Deutschland und seine ehemaligen Feinde führen diplomatische Beziehungen, befinden sich also nicht im Kriegszustand. Zudem haben die Westmächte den Kriegszustand 1951 mit Deutschland rechtwirksam beendet, 1955 folgte dann die Sowjetunion (siehe Wikipedia-Artikel Westintegration, dort sind auch Quellen angegeben). Außerdem spricht der 2+4-Vertrag davon, dass Deutschland und die ehemaligen Alliierten seit 1945 in Frieden miteinander leben (der gesamte 2+4-Vertrag ist im Übrigen von seinem Inhalt her auf Frieden ausgerichtet).
  • Reparationen:
    Die Westmächte haben mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953 auf Reparationen bis zu einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag verzichtet (gut, dass niemals ein Friedensvertrag verabschiedet wurde, sonst könnte es doch sein, dass Deutschland nun Reparationen zahlen müsste). Die Sowjetunion verzichtete ebenfalls im Zusammenhang mit den Aufständen des 17. Juni 1953 auf weitere Reparationen. Andere Staaten verzichteten ebenfalls (siehe vorheriger Link).
  • Grenzen:
    Das Gebiet des vereinigten Deutschlands wird in Artikel 1 des 2+4-Vertrages hinreichend beschrieben.
  • Wiederherstellung der Souveränität:
    Artikel 7 des 2+4-Vertrags gibt dem vereinigten Deutschland die volle Souveränität zurück.
  • Abzug fremder Truppen:
    Artikel 8 des 2+4-Vertrags regelt den Abzug sowjetischer Truppen aus Deutschland. Der Aufenthalt aller anderen ausländischen Truppen ist vertraglich geregelt (siehe z.B. KRR-FAQ).
Es besteht also keine Notwendigkeit mehr, einen Friedensvertrag abzuschließen, da bereits alles geregelt wurde.

Feindstaatenklausel der UN

Artikel 53 und 107 der UN-Charta enthalten Bestimmungen, die sich gegen die Feinde aus dem Zweiten Weltkrieg der ursprünglichen Unterzeichner richten (die Feinde sind hauptsächlich Deutschland und Japan). Hiernach dürfen ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen gegen diese Staaten gerichtet werden, sollten diese wieder eine aggressive Politik betreiben.

Diese Artikel werden mittlerweile jedoch als obsolet angesehen. Außerdem verabschiedete die 50. UN-Generalversammlung 1995 eine Resolution, die die Streichung der Klausel vorsieht. Das bedeutet konkret, dass die Mehrheit der UN-Mitglieder diese Regelung als nicht mehr gültig ansieht. Die Streichung wurde seitdem jedoch nie vollzogen, was aber bürokratische Gründe hat.
Weiterhin ist Deutschland seit 1973 vollwertiges Mitglied der UNO und war mehrfach nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat (siehe auch Wikipedia-Artikel Deutschland in den Vereinten Nationen). Außerdem war Klaus Töpfer Direktor der UNEP. Behandelt man so einen Feind? Ich glaube nicht.

14 Kommentare:

  1. Alles schön und gut aber wie steht es unter solchen Verhältnisen mit der Rechtssicherheit in Bezug auf die Aussagen hier? Es geht mir dabei um die allgemeine Rechtssicherheit.

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    1. Was verstehst du unter "allgemeine Rechtssicherheit"?
      Die genannten Erklärungen, Verträge und der Beschluss der Generalversammlung sind schriftlich festgehalten und bindend.

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  2. Dass es keinen Friedensvertrag gegeben hat, liegt im deutschen Interesse, da gibt es gar keine Frage.

    Allerdings ist die Geschichte mit der Feindstaaten-Klausel schon etwas seltsam. Warum wurde/wird diese Klausel als "obsolet" erklärt - aber trotzdem beibehalten? 1995 ist 18 Jahre her, da sind bürokratische Gründe unglaubwürdig. Ich frage mich da wirklich, wer hier eine Beibehaltung der Feindstaatenklauseln erwirkt. Will China ein Druckmittel gegen Japan behalten? Wollen GB und Frankreich ein Druckmittel gegen Deutschland in der Hand behalten (z.B. um ihre Verhandlungsposition in der Euro-Krise zu stärken)? Oder ist die Streichung Deutschland und Japan ganz einfach egal?

    Die Aufklärung gegen rechte Mythen ist lobenswert, aber die Recherche dazu sollte etwas gründlicher sein.

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    1. Ich halte bürokratische Gründe für durchaus glaubwürdig. Die UN-Charta gilt für fast 200 Staaten und soll sowieso grundlegend reformiert werden. Dass dies nicht einfach wird, wird u.a. hier erläutert:
      http://www.dadalos-d.org/uno/grundkurs_5/reformen.htm

      Ich bezweifle weiterhin, dass Großbritannien und Frankreich diesen Artikel als Druckmittel einsetzen wollen/werden, die NATO und die EU machen das sehr unwahrscheinlich.

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  3. das schlimme an Artikel wie diesen ist, das hier Sachen aufgetischt werden die wenig mit der Realität zu tun haben. Und wenn man in diesem Land die Wahrheit erzählen möchte wird man einfach in die rechte Ecke gestellt. die USA, BRD und alle anderen sogenannten Regierungen sind Handelsfirmen und haben eine DUNS Nummer bei Dun & Bradstreet. Eine solche DUNS Nummer bekommen aber nur gewerblich tätige Unternehmen und keine souveräne rechtmäßige Regierungen. Wer das nicht glauben sollte der kann gerne bei http://www.upik.de mal die DUNS Nummern 341611478, 332620814, 332619717, 551502420, 344027961, 331487785, 332619956 eingeben. Wieso braucht jedes kleine Amtsgericht in Deutschland eine solche Nummer um mit der United States Corporation Geschäfte zu machen. Können Gesetze mit Rechtswirkung von einer privaten Firma wie sie der Deutsche Bundestag ist (332620814) rechtsgültig verabschiedet werden ? Darf eine private Firma wie das BVG ein Grundgesetz überprüfen ohne die Gewaltentrennung zu verletzen. Wenn wir wirklich souverän wären hätten wir eine Verfassung und kein Grundgesetz das nach der HLKO immer nur ein Ersatz für eine gültige Verfassung in einem besetzten Gebiet ist. Wir haben einen Fake Staat und sind alle staatenlos nicht mehr und nicht weniger.

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    1. Wieso sollen Regierungen nicht so eine DUNS-Nummer besitzen? Wenn eine Regierung etwas käuft, bspw. Essen für die Kantine, ist das doch kein hoheitlicher Akt, sondern ein privatwirtschaftlicher. Mit dieser DUNS-Nummer werden doch keine hoheitlichen Akte durchgeführt.

      In der HLKO steht nichts von einem Grundgesetz. Das Grundgesetz ist die gültige Verfassung Deutschlands. Die HLKO gilt schon lange nicht mehr, weil der Krieg in den 50ern für beendet erklärt wurde.

      Das schlimme an Kommentaren wie deinen ist, dass ihr Reichsdeutschen einfach nur bei anderen abschreibt oder kopiert. Ihr denkt überhaupt nicht über die ganzen Sachen nach, sonst wüsstest ihr, dass ihr es seid, die vollkommen an der Realität vorbeileben.

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    2. Irgendwelche privaten Firmenverzeichnisse vergeben VON SELBST Nummern und Einträge an alle möglichen Behörden usw. da diese im Handel mit der Wirtschaft sind. Deswegen sind die Behörden keine Firmen! Wenn es Firmen wären, stünden sie im Handelsregister, dort stehen sie aber NICHT.

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  4. Eine Ergänzung:
    Da in den Feindstaatenklauseln kein Land namentlich genannt wird und Deutschland Mitglied der UNO ist, gelten die Feindstaatenklauseln, seit Deutschlands Beitritt zur UNO, auch umgekehrt!

    Nun kommen wir mal zu dieser bösen Feindstaatenklausel. Sie steht (UN-Charta) an folgenden Stellen: Artikel 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77.

    Artikel 53:

    "(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.

    (2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war."

    Artikel 77:

    "b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;"

    Artikel 107:

    "Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt."

    Da Deutschland, seit langer Zeit, auch Unterzeichner der (UN-) Charta ist, kann Deutschland auch die Feinde von damals als Feindstaaten ansehen und behandeln. Dazu einfach das Fettgedruckte lesen. Somit gelten alle Feinde Deutschlands zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs auch als Feindstaaten. Es ist nur davon die Rede, dass jeder Staat, der während des Zweiten Weltkriegs ein Feind eines Unterzeichners (der UN-Charta) war, ein Feindstaat ist. Damit sind die Feinde Deutschlands (zu Zeiten des WK2) auch Feindstaaten, da sie zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs Feinde eines Unterzeichners (Deutschland) waren. Das macht die Feindstaatenklausel(n) vollends lächerlich, da man rechtlich einen großen Teil der Mitglieder als Feindstaat bzeichnen kann, da sehr viele während des WK2 Feind eines Unterzeichners der UN-Charta waren, wozu auch Deutschland (ein Unterzeichner) gehört.

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  5. "Diese Artikel werden mittlerweile jedoch als obsolet angesehen. Außerdem verabschiedete die 50. UN-Generalversammlung 1995 eine Resolution, die die Streichung der Klausel vorsieht. Das bedeutet konkret, dass die Mehrheit der UN-Mitglieder diese Regelung als nicht mehr gültig ansieht. Die Streichung wurde seitdem jedoch nie vollzogen, was aber bürokratische Gründe hat."

    Welche "bürokratischen" Gründe denn? Sie weichen in ihrer Formulierung aus. Fakt ist, dass die Klausel noch bestand hat. Ob man sie nun als "obsolet" ansieht oder nicht, ist hierbei total egal. Es zählt was geschrieben und unterschrieben ist. Nicht etwa was gesagt oder gar gedacht bzw angenommen wird.

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    1. Die UN ist eine riesige Organisation, klar dass man eine Überarbeitung der Charta aufschiebt, da will doch jeder Mitgliedstaat mitreden.
      Es wurde schriftlich festgehalten, dass die Klausel gestrichen werden soll und dass sie niemand mehr als bindend ansieht. Außerdem steht in der Klausel nichts konkret von Deutschland. Deutschland könnte diese Klausel übrigens selbst anwenden, da dort nur von Staaten die Rede ist, die im Zweiten Weltkrieg Feind eines Unterzeichners war - Deutschland hat die Charta mittlerweile selbst unterzeichnet.

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  6. An den Ober- Quacksalber dieser Seiten und seiner Affinität zur Firma BRD GmbH, der wirklich ein Unverbesserlicher zu sein scheint:

    Alte Verträge, wenn sie nicht durch Neue ersetzt wurden oder vertraglich ausgelaufen sind, gelten weiter ! Und darüber gibts wirklich nichts zu diskutieren.

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    1. Toll, du hast eine offenkundige Tatsache herausgefunden, meinen Glückwunsch. Und wo ist der Bezug deines Kommentars zu meinem Artikel?

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    2. Typisch BRD-Leugner. Diese Spinner verbreiten den gröbsten Unfug und scheinen die DÜMMSTEN Deutschen zu sein. Anders kann man deren wirre Lügenmärchen nicht erklären. Jeder mit IQ über 50 lacht über die. Einmal kurz informieren und man erkennt sofort, dass die spinnen und ihren Blödsinn auch noch selbst glauben.

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  7. Darf ich mal zusammenfassen?
    Friedensvertrag: "Ja, richtig. Gibts nicht, aber egal, ist eh besser irgendwie. Wer will auch schon einen Friedensvertrag."

    Bisschen seltsam dass Nord-Korea gerne einen jetzt mit Trump aushandeln möchte, oder nicht? Da gab es auch seit Jahren keine kriegerischen Akte mehr, und trotzdem will man sowas. Seltsam.

    "Außerdem sind doch alle hier total friedlich und so, freundschaftlich so zu sagen"

    Wie sagte das Merkel vor einigen Jahren: "Also abhören unter Freunden, das geht gar nicht". Merke: ist wohl nicht so Friede Freude Eierkuchen. Wobei Totalüberwachung, die auch noch selbst finanziert wird, ja das ist alles total normal. Total friedlich. Welches Land lässt sich auch nicht von anderen Ländern total abschnorcheln und tut überhaupt nichts dagegen bzw. unterstützt es auch noch.

    Immer noch besetzt gegen den Willen der Bevölkerung (in Japan werden regelmässig Einheimische von den Besatzern vergewaltigt, aber fällt sicherlich auch unter "friedlich"): "Ja, gut, aber das ist durch irgendwelche anderen Verträge geregelt. Kein Grund beunruhigt zu sein. Alles total normal hier."

    Feindstaatenklausel: "Ja, richtig, besteht immer noch. Seltsam eigentlich. Aber ich sage einfach mal dass ich die als Blogschreiber als total obsolet ansehe."

    Ja und warum wird die dann nicht mal entfernt?

    "Nun ja, ich als Blogschreiber finde dass sowas viel zu viel bürokratischer Aufwand ist, und da ist so viel zu tun u.a. mit den vielen Angriffskriegen überall auf der Welt, da hat keiner Zeit dafür, im übrigen ist sie doch eh total obsolet, sage ich mal".

    Sprich Aussagekraft Null. Alles basiert wortwörtlich auf "Glauben" und "Eingebungen". Und für Glaubensangelegenheiten sollte man lieber in die Kirche gehen.

    Da will man sich eigentlich mal über die Feindstaatenklausel informieren und findet sowas. Jetzt bin ich eben wegen diesem Blogartikel deutlich beunruhigter als ich davor war.

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