Freitag, 1. Juni 2012

Die deutschen Verfassungen und wie sie ratifiziert wurden

Um dem Grundgesetz seine Legitimation als deutsche Verfassung abzusprechen, führen Reichsideologen häufig an, dass dieses nicht in einer Volksabstimmung legitimiert wurde. Die Wahrheit ist jedoch, dass in der deutschen Geschichte keine gesamtdeutsche Verfassung jemals direkt durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt wurde (zur Verfassung der DDR von 1968 siehe weiter unten).
Außerdem ist es so, dass eine Verfassung gar nicht demokratisch legitimiert sein muss, so wurde bspw. die erste Verfassung Preußens von 1848 allein durch den König eingesetzt.

Es folgt eine Auflistung der verschiedenen deutschen Verfassungen und wie sie ratifiziert wurden. Die Verfassungen der Bundesländer wurden teilweise in Volksabstimmungen angenommen (so z.B. in Hessen am 01.12.1946 und in Bayern am selben Tag), jedoch beziehe ich mich hier ausschließlich auf die gesamtdeutschen Verfassungen und die Verfassungen der DDR.
  • Paulskirchenverfassung (1849):
    Die Paulskirchenverfassung war die erste Verfassung für das gesamte Deutschland, die demokratisch beschlossen wurde. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung in den Jahren 1848 und 1849 erarbeitet und am 28.03.1849 im Gesetzblatt verkündet. Ratifiziert wurde sie ausschließlich durch die Nationalversammlung.
    Vollständige Rechtskraft konnte diese Verfassung nie entwickeln, da der preußische König die Kaiserkrone nicht annahm und die anschließenden Aufstände (Reichsverfassungskampagne) gewaltsam niedergeschlagen wurden. Es hat sich also niemals jemand an diese Verfassung gehalten.
  • Bismarcksche Reichsverfassung (1871):
    Die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871 definierte das politische System des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Sie wurde 1871 über den normalen Weg der Gesetzgebung in Kraft gesetzt (Reichstag und Bundesrat stimmten dem Gesetz zu und der Kaiser fertigte es aus).
  • Weimarer Reichsverfassung (1919):
    Die Weimarer Reichsverfassung wurde von der am 19.01.1919 vom Volk gewählten Weimarer Nationalversammlung ausgearbeitet und von dieser zum 14.08.1919 in Kraft gesetzt.
  • Grundgesetz (1949):
    Das Grundgesetz wurde vom sog. Parlamentarischen Rat ausgearbeitet, dessen Mitglieder von den Landtagen bestimmt wurden. Das Grundgesetz wurde nach Abschluss der Beratungen durch die westdeutschen Landtage in Kraft gesetzt.
    Als 1990 die erste freie Volkskammer in der DDR gewählt wurde, entschieden sich die meisten Bürger durch die Wahl der entsprechenden Parteien für einen schnellen Beitritt gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes und damit eben für das Grundgesetz und nicht für eine neue Verfassung gemäß Artikel 146.
    Auch wenn das Grundgesetz nie als gesamtdeutsche Verfassung konzipiert war, ist es jedoch 1990 zu einer solchen geworden.
  • Verfassung der DDR (1949):
    Mit der Verfassung von 1949 erhob die DDR noch den Anspruch, für das gesamte deutsche Volk sprechen zu können. Auch diese Verfassung wurde nicht in einer Volksabstimmung legitimiert, sondern von der sog. Provisorischen Volkskammer in Kraft gesetzt. Die Provisorische Volkskammer ging aus dem Zweiten Deutschen Volksrat hervor, der wiederrum vom direkt gewählten Dritten Deutschen Volkskongress gewählt wurde (dieser Volkskongress wurde übrigens nach dem DDR-typischen Einheitslisten-System gewählt).
  • Verfassung der DDR (1968/74):
    Die Verfassung der DDR von 1968 wurde als einzige deutsche Verfassung in einer Volksabstimmung angenommen. Sie konnte jedoch jederzeit von der Volkskammer ohne weitere Volksabstimmung geändert werden, geschehen 1974 und 1989/90. Jedoch erhob diese Verfassung im Gegensatz zu der von 1949 keinen Anspruch mehr, für das gesamte deutsche Volk zu gelten - dennoch führe ich sie hier der Vollständigkeit halber auf.

7 Kommentare:

  1. der wahrheitsliebende11. Juli 2012 um 22:13

    Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium bis zum Friedensvertrag und zur Wiederherstellung Deutschland als ganzes.
    Der parlamentarische Rat ist nicht etwa durchs Volk gewählt und zusammengetreten, sondern unter strengen Auflagen der Alliierten gebildet worden.
    Das ausgearbeitete GG musste bei den Alliierten vorgelegt werden und von denen genehmigt werden. das hat nichts mit Verfassung zu tun.
    Es braucht ja auch nicht eine neue verfassung verabschiedet werden da wir eine haben.
    Die WRV ist die völkerrechtlich gültige. Sie bildet ja auch die Grundlage für das GG.
    Das hat nichts mit Nazitum oder sowas zu tun, das ist unsere Realität.
    Da ich selber Beamter bin weiss ich, über die lage ganz gut bescheid.
    Jeder Beamte wird auf das Deutsche Reich in den grenzen von 37 vereidigt und nicht auf die Bundesrepublik D.
    Ist ja eigentlich auch logisch, unser staat DR wurde ja nicht aufgelöst, sondern durch Besatzungsrecht,GG, in den Dornröschenschlaf versetzt.
    Die Politiker sagen uns das ja auch durch die Blume, nur keinem Bürger fällt das auf.
    Der Vitzepräsident des parlamentarischen Rates sagte ganz klar was Sache ist.(carlo Schmidt)

    Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte, das GG zur organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes, in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschliessen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten.

    Das ist genau der Punkt.

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    1. Was unterscheidet das GG deiner Ansicht nach inhaltlich von einer Verfassung? Es tut, was eine Verfassung tut - nämlich den Staatsaufbau beschreiben.

      Es ist richtig, dass der Parlamentarische Rat das GG den Westmächten zur Genehmigung vorlegen mussten. Jedoch war der Rat in seiner Ausgestaltung der Verfassung frei, es gab nur ein paar Vorgaben, z.B. Föderalismus, Demokratie und Achtung der der Menschenrechte. Was ist deiner Meinung nach daran so schlimm?
      Auch die Westmächte bezeichneten in Ihrem Genehmigungsschreiben das GG als Verfassung.

      Wieso ist die WRV "völkerrechtlich gültig"? Die anderen Staaten kümmert die interne Organisation eines Staates relativ wenig, man hat auch das Nazi-Regime als legitime Regierung anerkannt.

      Zum "Dornröschenschlaf": Die damalige Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches bezog sich darauf, dass der deutsche Gesamtstaat damals nicht handlungsfähig war, da die Alliierten hier Vorbehalte hatten. Diese sind 1990 weggefallen und der Gesamtstaat ist wieder handlungsfähig.).

      Deutsche Beamte werden nicht auf das Reich in den Grenzen von 1937 vereidigt. Hast du für diese Aussage eine Quelle?

      Ein Friedensvertrag ist nicht nötig, da alles bereits geregelt wurde. Das kannst du in diesem Blog nachlesen.

      Und zur Rede von Carlo Schmid: Er ging wie auch der Rest des Parlamentarischen Rates davon aus, dass das Deutsche Reich weiter existiert und kein neuer Staat gegründet werden muss, sondern ein Teil neu organisiert werden muss.

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    2. der wahrheitsliebende12. Juli 2012 um 09:58

      Das das GG den Staatsaufbau auch beschreibt ist richtig. Aber es besitzt aber keine Verfassungsrechte, da es nicht vom Deutschen Volk verabschiedet worden ist. Das würde dann ja bedeuten,das deutsche Volk wäre dafür gewesen Besatzungskosten zu zahlen Art. 120 GG., Art.139 sind die Vorbehaltsrechte der Aliierten. Welches freie Volk würde sich soetwas in seiner Verfassung selber auferlegen?
      Ich vermute kein einziges Volk.
      Das deutsche Reich konnte ja auch nicht aufgelöst werden, geht ja auch nach völkerrecht nicht.Es wurde nur ein Teil neu organisiert.
      Wenn die BRD ein Staat wäre, wo ist denn die Staatsangehörigkeit der BRD zu finden? ES gibt nur die Reichsangehörigkeit von 1913

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    3. Hast du diesen Blog-Artikel überhaupt gelesen? Wenn es nur möglich wäre, dass die eine Verfassung vom deutschen Volk direkt verabschiedet werden könnte, dann hätte es noch nie eine gegeben. Das GG wurde von den direkt gewählten Landtagen in Kraft gesetzt, was dieselbe Legitimation wie bei der Weimarer und der Frankfurter Nationalversammlung ist.

      Die von dir erwähnten GG-Artikel sagen überhaupt nichts aus, das Besatzungsrecht wurde seit 1955 nach und nach aufgehoben, ebenso gibt es keine Besatzungskosten mehr. Es gibt seit 1955 kein Besatzungsregime mehr!

      Die Bundesrepublik hat seit ihrer Gründung immer daran festgehalten, dass es nur eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt und keine eigene westdeutsche. Die DDR ist anfangs auch so verfahren, ab 1967 hat sie ihre eigene Staatsangehörigkeit definiert.

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  2. Richtig, was Du sagst. Ich bin selbst Beamter; KEIN Beamter wird auf irgendwelchen Mist von früher vereidigt. Vielleicht ist der Wahrheitsliebhaber Bemater in einer (Reichsdeppen)Klinin ...:_)

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    1. Hallo du Vollpfosten von selbst ernannten Beamten -
      du BRD Mietling lebst wie die Made auf Kosten der wirklich Arbeitenden Bevölkerung.
      Solche PERSONEN wie Sie brauch kein Mensch, den sie säen , und produzieren nichts,
      sind nur bei der Ernte beim Abgreifen dabei.
      Zum Teufel mit euch Schmarotzern!

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    2. Danke für deinen überaus sachlichen* Kommentar.

      Du bezeichnest Dennis also als Schmarotzer, weil er als Beamter von Steuergeldern bezahlt wird. Und wie soll man die Staatsverwaltung sonst am Laufen halten? Willst du etwa alles privatisieren? Sonst sind Leute wie du, die ersten, die schreien, wenn etwas privatisiert wirst. Oder Beamten-Gehälter kürzen? Da schreit ihr wahrscheinlich auch.

      Im übrigen ist es einfach nur ironisch, dass du Beamte als Schmarotzer bezeichnest. Gerade unter den Reichsideologen gibt es viele, die Arbeitslosengeld bekommen. Und wo kommt das deiner meiner Meinung nach her?

      --
      * Das nennt man Sarkasmus. Damit kommen kleine Kinder und 99,9% der Reichsideologen (also im Grunde genommen das gleiche) nicht klar.

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