Ein zentraler Punkt, auf den sich die Reichsideologen und GG-Ablehner stützen, ist das bereits im vorherigen Artikel erwähnte Urteil vom 31.07.1973 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Dieses Urteil geht davon aus, dass das Deutsche Reich weiter existiert. Die Reichsideologen unterschlagen einen wichtigen Teil dieses Urteils und behaupten, dass Deutsche Reich sei handlungsunfähig und durch das Erschaffen der Verfassungsorgane würde es wieder handlungsfähig werden.
Zunächst noch mal die entscheidende Stelle des Urteils (Hervorhebung von mir):
Das Deutsche Reich existiert fort [...], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.Das wichtige an diesem Urteil sind die Worte als Gesamtstaat. Das BVerfG sagt hier, dass der Gesamtstaat "Deutsches Reich" nicht handlungsfähig ist - das bedeutet, dass "Deutschland als Ganzes" nicht handlungsfähig ist. Die BRD durfte zur Zeit der deutschen Teilung trotz der Tatsache, dass sie identisch mit dem Deutschen Reich ist, nämlich nicht über Dinge verfügen, die "Deutschland als Ganzes" betrafen - die Verfügungsgewalt über "Deutschland als Ganzes" lag einzig bei den vier Siegermächten. Über ihre eigenen Angelegenheiten hatte die BRD aber volle Entscheidungsgewalt (sie war also in dieser Hinsicht voll handlungsfähig) - lediglich über "Deutschland als Ganzes" durfte sie nicht entscheiden. Mit dem 2+4-Vertrag gaben die Siegermächte diese Rechte an das vereinigte Deutschland zurück (Artikel 7). Dadurch, dass das vereinigte Deutschland nun über "Deutschland als Ganzes" entscheiden darf, ist das Deutsche Reich als Gesamtstaat wieder handlungsfähig (nur trägt es jetzt den Namen "Bundesrepublik Deutschland").
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