Freitag, 20. April 2012

Die Fortgeltung der Weimarer Verfassung

Die Weimarer Verfassung war die erste republikanische deutsche Verfassung. Sie wurde von der am 19.01.1919 vom Volk gewählten Weimarer Nationalversammlung ausgearbeitet und von dieser zum 14.08.1919 in Kraft gesetzt. Sie hob die Bismarck-Verfassung ausdrücklich auf.
Sie erschuf im Grunde genommen eine republikanische Variante des politischen Systems des Kaiserreiches von 1918 (kurz vor Ende des Ersten Weltkriegs wurde die Bismarck-Verfassung so geändert, dass der Reichstag gestärkt wurde und der Reichskanzler nun das Vertrauen des Reichstags benötigt und für das Handeln des Kaisers verantwortlich ist). An die Stelle des Kaisers trat der vom Volk gewählte Reichspräsident, der im Vergleich zum heutigen Bundespräsidenten eine sehr starke Stellung im politischen System genoss.

Die Verfassung wurde bis 1933 mehrfach geändert, es war sogar möglich, sie indirekt durch ein Gesetz zu ändern (was beim Grundgesetz nicht mehr möglich ist). Durch diese Möglichkeit, die Verfassung zu durchbrechen, entstand das Ermächtigungsgesetz, durch das Hitler seine Diktatur errichten konnte. Die Regierung hatte nun die Möglichkeit, ohne den Reichstag Gesetze zu erlassen, die zudem von der Verfassung abweichen konnten. Die Weimarer Verfassung fing nun an, faktisch gegenstandslos zu werden, da das durch sie errichtete politische System verschwand. 1934 wurden noch die Länder aufgelöst und die Befugnisse des Reichspräsidenten gingen auf Hitler über. Dadurch war das politische System vollständig geändert und die Weimarer Verfassung nur noch ein normales Gesetz, das durch andere Gesetze mit Verfassungsrang (d.h. sie enthalten Regeln zum Staatsaufbau) überlagert wurde. Auf verfassungen.de findet sich folgende kommentierte Variante, die verdeutlicht, wie die einzelnen Bestimmungen überlagert wurden:
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/verf33.htm

Nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 blieb die Weimarer Verfassung weiterhin in Kraft. Es gab jedoch kein nach ihr funktionierendes politisches System und sie wurde durch die Gesetze und Verordnungen der vier Siegermächte, die nun die oberste Staatsgewalt ausübten, überlagert. Sie war weiterhin gegenstandslos.

Auch mit der Erschaffung des Grundgesetzes und damit der Bundesrepublik Deutschland als Neuorganisation eines Teils des deutsches Staates trat die Weimarer Verfassung formal nicht außer Kraft. Man nahm sogar die Kirchenartikel der Weimarer Verfassung (Artikel 136-139, 141) ins Grundgesetz mit auf, da man sich auf keine einheitliche Formulierung einigen konnte. Die Artikel wurden nicht ins Grundgesetz abgeschrieben, sondern durch den Artikel 140 GG eingebunden. Alle weiteren Artikel der Weimarer Verfassung sind allerdings nicht mehr anwendbar, da sie durch die entsprechenden Bestimmungen im Grundgesetz faktisch aufgehoben wurden. Dadurch ist neben den Kirchenartikeln nur noch ein Teil des Artikel 109 in Kraft, da es hierfür kein entsprechendes neues Gesetz gibt. Alle anderen Artikel sind wie bereits gesagt durch die Bestimmungen im Grundgesetz ersetzt und wurden durch das sog. BRSG aus dem Gesetzblatt gestrichen (siehe § 2.2.3 des BRSG). Somit ist von der Weimarer Verfassung offiziell nur noch ein letzter Rest übrig, der hier betrachtet werden kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/wrv/BJNR013830919.html

Wir halten fest: Die Weimarer Verfassung gilt als einfaches Gesetz fort. Der größte Teil ihrer Bestimmungen ist jedoch nicht mehr anwendbar, da es aktuellere Gesetze gibt, die diese Bestimmungen faktisch aufheben.

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