Posts mit dem Label Geschichte werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Geschichte werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 19. Mai 2014

Kurz und knapp

In letzter Zeit habe ich hin und wieder YouTube-Videos von Peter Frühwald kommentiert und dabei mit diversen Reichsideologen diskutiert. Dabei musste ich mich auch mit diversen reichsdeutschen Themen beschäftigen, in die ich immer nur kurz reingesehen, mit denen ich mich jedoch nie näher beschäftigt hatte. Da ich hier schon länger nichts mehr geschrieben habe, habe ich mich dazu entschlossen, einige dieser Dinge hier mal kurz zu erläutern.

Personalausweise nur für Staatenlose?

Diese Thematik ist anscheinend bei Reichsideologen momentan sehr beliebt. Das Thema wird u.a. in diesem Blog-Artikeln sehr gut erklärt:
Um es zusammenzufassen: Es handelt sich hierbei um eine Fehlinterpretation eines Artikels eines Abkommens, der in Deutschland gar nicht angewendet wird. Der besagte Artikel 27 des Über­ein­kom­mens über die Rechts­stel­lung der Staa­ten­lo­sen lautet nämlich:
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Reichsideologen folgern aus diesem Artikel, dass Deutsche Staatenlose sind, da sie vom deutschen Staat Personalausweise ausgestellt bekommen haben. Reichsideologen hassen Personalausweise, weil sie u.a. annehmen, dass sie dadurch zum "Personal" der "BRD GmbH" werden. Stattdessen fordern sie oftmals "Identitätsausweise". Dass Identitätsausweise und Personalausweise dasselbe sind, ignorieren sie.
Der besagte Artikel des Übereinkommens spricht in der schweizerischen und der österreichischen Fassung übrigens auch von Identitätsausweisen. Warum das so ist, konnte mir noch kein Reichsideologe erklären.

Und um noch eins draufzusetzen, findet man unter obigen Link zur deutschen Fassung des Übereinkommens noch das Gesetz, welches das Übereinkommen in Deutschland in Kraft setzt. Dort heißt es in Artikel 1:
2. Artikel 27 des Übereinkommens wird nicht angewandt.
Der besagte Artikel zu den Personalausweisen für Staatenlose ist in Deutschland überhaupt nicht in Kraft. Auch dazu habe ich noch keine Erläuterung von einem Reichsideologen gehört.

Staatsgerichte wurden abgeschafft?

In Deutschland wird seit 1879 die Gerichtsverfassung durch das sog. Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz enthielt bis 1950 den § 15, der lautete:
Die Gerichte sind Staatsgerichte.
Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen
Dieser Paragraph schaffte u.a. Kirchen- und Ständegerichte ab und sorgte dafür, dass die Gerichtsbarkeit komplett beim Staat lag. Es gab auch vorher staatliche Gerichte, z.B. das Preußische Obertribunal, mit § 15 GVG wurden lediglich alle anderen Gerichte abgeschafft. Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. Januar 1950 wurde der Paragraph aufgehoben.

Aufgrund dieser Aufhebung folgern Reichsideologen, dass die deutschen Gerichte keine Staatsgerichte, sondern nur noch Privat- oder Handelsgerichte (was aber ein Widerspruch ist, da die Handelsgerichtbarkeit den Landesgerichten anvertraut ist, siehe § 93 GVG) sind.

Der Grund, weshalb dieser Paragraph aus dem GVG gestichen wurde, ist ganz einfach die Tatsache, dass er überflüssig geworden ist. Das Grundgesetz enthält nämlich in Artikel 92 eine Bestimmung, die die rechtsprechende Gewalt den Bundes- und Landesgerichten anvertraut:
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Der besagte Paragraph des GVG ist nicht erst seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes überflüssig, Artikel 103 der Weimarer Verfassung enthielt die gleiche Bestimmung:
Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch das Reichsgericht und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Grundgesetze nur für besetzte Staaten?

Jeder Reichsideologe spricht dem Grundgesetz seine Rechtmäßigkeit ab. Manchmal wird als Grund angeführt, dass "Grundgesetze" keine Verfassungen seien, sondern ein vorübergehendes Gesetz, dass von Besatzern gemäß der Haager Landkriegsordnung (HLKO) erlassen wurde. Dass in der HLKO dieses Wort überhaupt nicht vorkommt, wird ignoriert. Dass "Grundgesetz" einfach nur ein anderes Wort für "Verfassung" ist (hat Reichling z.B. dem gern von Reichsideologen zitierten Creifelds entnommen), wollen die Reichsideologen nicht wissen.
Dass auch andere Staaten ihre Verfassung "Grundgesetz" genannt haben, wird von Reichsideologen genauso ignoriert. Im entsprechenden Wikipedia-Artikel befindet sich eine umfangreiche Liste. Dass diverse alte deutsche Staaten wie das Heilige Römische Reich (es hatte verschiedene Grundgesetze), Oldenburg, Hannover und Reuß jüngere Linie ein Grundgesetz hatten, wird genauso ignoriert wie beim Vatikan, Ungarn (seit 2011), Dänemark, Finnland und vielen weiteren - und die Souveränität dieser Staaten dürfte zweifellos vorhanden sein.

Montag, 1. Oktober 2012

Identität und Rechtsnachfolge am Beispiel Deutschlands

Einleitung

Viele Reichsideologen haben Probleme damit, die Begriff "Identität" und "Rechtsnachfolge" richtig einzuordnen und nutzen die aufgrund dessen falsch gezogenen Schlussfolgerungen, um ihre Thesen zu untermauern und um Leute zu verwirren.
Der folgende (etwas längere) Artikel beschreibt, was diese Begriffe im Fall Deutschlands staats- und völkerrechtlich bedeuten.

Identität

Identität bedeutet, dass zwei gegebene Größen dasselbe sind und völlig übereinstimmen. Im Falle Deutschlands bezieht sich Identität auf die Tatsache, dass alle deutschen Staaten seit 1867/71 völkerrechtlich gesehen identisch sind (mal von der späten DDR ausgenommen). Seit ihrer Gründung hat sich die Bundesrepublik nicht als neuen Staat verstanden, sondern als Neuorganisation des westlichen Teils des seit 1867/71 bestehenden Staates Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte in seinem Urteil vom 31.07.1973 zu diesem Thema fest:
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.

Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert [...]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. [...] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes".
Die Bundesrepublik [...] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland [...]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Die Bundesrepublik ist also der Staat, der mal "Deutsches Reich" und davor "Norddeutscher Bund" hieß: Deutschland. Sie sieht sich eben nicht als Rechtsnachfolger des Reiches an (das hätte bedeutet, dass das Reich aufgelöst worden wäre), sondern als das Deutsche Reich in seiner neuen Gestalt.
Nach dem Zusammenbruch der Staatsgewalt von 1945 existierte Deutschland als Völkerrechtssubjekt weiter (denn es wurde nie aufgelöst), war jedoch als Gesamtstaat nicht handlungsfähig, da es bis 1990 niemanden gab, der Staatsgewalt über Gesamtdeutschland ausüben konnte (siehe auch Abschnitt "Teilidentität").
Die Bundesrepublik hat von Anfang an daran festgehalten, dass sie mit dem Deutschen Reich identisch ist und verstand sich als dessen Weiterführung. Nach außen hin handelt es sich immer um denselben Staat, jedoch haben sich Name und die interne Organisation geändert (konstitutionelle Monarchie, Republik, Diktatur, Republik). Genau dies geschah auch bei vielen anderen Staaten, z.B. bei Frankreich (mehrere Wechsel zwischen Monarchie und Republik) und dem Iran (zuerst konstitutionelle Monarchie, dann Islamische Republik). Im Kleinen tritt so ein Fall ein, wenn Frau A. Herrn B. heiratet und dann Frau B. heißt. Frau A. und Frau B. sind damit identisch.
Aus diesem Grund hat die Bundesrepublik die alten völkerrechtlichen Verträge des Reiches weiterführen können, ohne dass diese hätten neu verhandelt werden müssen (bestes Beispiel ist das Reichskonkordat). Und da die anderen Staaten dies anerkannt haben, besteht für niemanden Zweifel, dass die Bundesrepublik und das Deutsche Reich völkerrechtlich derselbe Staat sind.
Auch der Umfang des Staatsgebietes spielt in diesem Fall keine Rolle. Frankreich hat im Laufe seiner Geschichte Gebiete verloren und hinzugewonnen (z.B. das Elsass), was aber nichts an der Qualität Frankreichs geändert hat, ein Staat zu sein. Genau dies ist auch mit Deutschland passiert.

Teilidentität

Viele Reichsideologen interpretieren das BVerfG-Urteil so, dass Bundesrepublik und Deutsches Reich nicht vollkommen identisch, sondern nur teilidentisch sind. Die im Urteil angesprochene Teilidentität bezog sich jedoch nur auf die räumliche Ausdehnung. 1973 konnte die Bundesrepublik tatsächlich nur über ihr eigenes Territorium Staatsgewalt ausüben, nicht über die restlichen Teile Deutschlands. Zum einen hatte die Bundesrepublik nur eingeschränkte Gewalt über West-Berlin. Dann gab es da noch die DDR - dass die Bundesrepublik hier keine Staatsgewalt ausüben konnte, versteht sich von selbst. Weiterhin standen die ehemaligen Ostgebiete unter polnischer und sowjetischer Verwaltung, gehörten aber völkerrechtlich noch zu Deutschland - auch hier konnte die Bundesrepublik selbstverständlich keine Staatsgewalt ausüben.
Erst als die Bundesrepublik 1990 ihre Staatsgewalt auf das Gebiet der ehemaligen DDR und ganz Berlin ausweiten konnte, die Alliierten auf ihre Vorbehalte verzichteten und die Grenze zu Polen in einem völkerrechtlichen Vertrag festgelegt wurde (und man damit auf die ehemaligen Ostgebiete verzichtet hatte), fiel die Teilidentität weg: Es gab wieder ein souveränes Deutschland, das Staatsgewalt über alle deutschen Gebiete ausüben konnte und keine völkerrechtlich zu Deutschland gehörenden Gebiete, auf denen es keine Staatsgewalt ausüben konnte. Seit diesem Zeitpunkt ist die Bundesrepublik in jeder Hinsicht identisch mit dem Deutschen Reich und das bis 1990 völkerrechtlich weiterexistierende Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 ist Geschichte.

Rechtsnachfolge

Rechtsnachfolge (siehe auch Wikipedia) hingegen liegt vor, wenn jemand anderes in die Rechten und Pflichten von jemanden eintritt, den es nicht mehr gibt oder der diese Dinge nicht mehr wahrnehmen kann. Im Falle Deutschlands ist hier das sog. Vereinigte Wirtschaftsgebiet (Bizone) das beste Beispiel. In Artikel 133 GG heißt es:
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Das bedeutet also, dass der Bund nach der Auflösung der Bizone die Rechten und Pflichten von deren Verwaltung übernimmt. Das bezieht sich u.a. auf den Betrieb von Behörden und weiteren Einrichtungen und die Beschäftigung von Beamten.
Viele Reichsideologen und Selbstverwalter intepretieren diesen GG-Artikel so, dass die Bundesrepublik nur ein anderer Name für die Bizone und diese deswegen nur eine Wirtschaftsverwaltung sei. Das ist falsch. Wer in die Rechten und Pflichten von jemandem eintritt, wird nicht identisch damit. Wenn Herr B. in die Rechten und Pflichten von Frau B. eintritt, weil diese verstorben ist oder entmündigt wurde, wird er nicht zu Frau B., sondern bleibt Herr B. Um auf die Identität zurückzukommen: Die Bundesrepublik ist nicht mit der Bizone identisch.
Weiterhin kann die Bundesrepublik nicht mit der Bizone identisch sein, da diese für kurze Zeit nebeneinander existierten. Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet (womit die Bundesrepublik offiziell zu existieren begann), die Verwaltung der Bizone wurde jedoch erst im September 1949 auf Geheiß der Militärregierungen aufgelöst.

Samstag, 30. Juni 2012

Was aus der Paulskirchenverfassung wurde

Die Paulskirchenverfassung war die erste Verfassung für das gesamte Deutschland, die demokratisch beschlossen wurde. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung in den Jahren 1848 und 1849 erarbeitet und am 28.03.1849 im Gesetzblatt verkündet. Das durch sie definierte politische System und insbes. der Grundrechtekatalog prägten die späteren deutschen Verfassungen.

Zum Staatsoberhaupt, dem "Kaiser der Deutschen", wurde der preußische König Friedrich Wilhelm IV. bestimmt, der die Kaiserkrone jedoch mit Berufung auf sein Gottesgnadentum ablehnte (diese Kaiserkrone kam jedoch aus dem Volk). Durch das Fehlen dieses wichtigen Bausteins des Paulskirchensystems konnte die Verfassung niemals wirkliche Rechtskraft entfalten. Die anschließend ausgerufene Reichsverfassungskampagne wurde gewaltsam niedergeschlagen. Rein praktisch gesehen handelte es sich hierbei um einen Militärputsch der deutschen Fürsten, da die Verfassung rechtlich gesehen in Kraft war.

Die Verfassung wurde nicht formell aufgehoben. Doch da die durch sie definierten politischen Strukturen nie realisiert werden konnten und sich auch niemand mehr nach ihr richten wollte, ist die Verfassung gescheitert und nicht mehr gültig.
Sie ist auch für den 1867/71 gegründeten und bis heute existierenden deutschen Nationalstaat nicht mehr gültig, da dieser sich als Neugründung versteht und sich nicht auf Gesetze (letztlich ist eine Verfassung auch nur ein Gesetz) beruft, die in der Zeit des Deutschen Bundes erlassen wurden.
Und selbst wenn der Norddeutsche Bund sich auf Gesetze aus der Zeit des Deutschen Bundes berufen hätte, hätte die Paulskirchenverfassung keine Wirkung mehr gehabt, da es nicht zwei Gesetze für etwas geben kann. Wie beim Grundgesetz und der Weimarer Verfassung gilt dann einfach das neuere Gesetz. Eine alte Verfassung muss nicht aufgehoben werden, wenn eine neue gelten soll. Die verfassungsgebende Gewalt (egal, ob sie demokratisch legitimiert ist oder nicht) definiert ganz einfach, dass jetzt dieser neue Zustand gilt.

Freitag, 1. Juni 2012

Die deutschen Verfassungen und wie sie ratifiziert wurden

Um dem Grundgesetz seine Legitimation als deutsche Verfassung abzusprechen, führen Reichsideologen häufig an, dass dieses nicht in einer Volksabstimmung legitimiert wurde. Die Wahrheit ist jedoch, dass in der deutschen Geschichte keine gesamtdeutsche Verfassung jemals direkt durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt wurde (zur Verfassung der DDR von 1968 siehe weiter unten).
Außerdem ist es so, dass eine Verfassung gar nicht demokratisch legitimiert sein muss, so wurde bspw. die erste Verfassung Preußens von 1848 allein durch den König eingesetzt.

Es folgt eine Auflistung der verschiedenen deutschen Verfassungen und wie sie ratifiziert wurden. Die Verfassungen der Bundesländer wurden teilweise in Volksabstimmungen angenommen (so z.B. in Hessen am 01.12.1946 und in Bayern am selben Tag), jedoch beziehe ich mich hier ausschließlich auf die gesamtdeutschen Verfassungen und die Verfassungen der DDR.
  • Paulskirchenverfassung (1849):
    Die Paulskirchenverfassung war die erste Verfassung für das gesamte Deutschland, die demokratisch beschlossen wurde. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung in den Jahren 1848 und 1849 erarbeitet und am 28.03.1849 im Gesetzblatt verkündet. Ratifiziert wurde sie ausschließlich durch die Nationalversammlung.
    Vollständige Rechtskraft konnte diese Verfassung nie entwickeln, da der preußische König die Kaiserkrone nicht annahm und die anschließenden Aufstände (Reichsverfassungskampagne) gewaltsam niedergeschlagen wurden. Es hat sich also niemals jemand an diese Verfassung gehalten.
  • Bismarcksche Reichsverfassung (1871):
    Die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871 definierte das politische System des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Sie wurde 1871 über den normalen Weg der Gesetzgebung in Kraft gesetzt (Reichstag und Bundesrat stimmten dem Gesetz zu und der Kaiser fertigte es aus).
  • Weimarer Reichsverfassung (1919):
    Die Weimarer Reichsverfassung wurde von der am 19.01.1919 vom Volk gewählten Weimarer Nationalversammlung ausgearbeitet und von dieser zum 14.08.1919 in Kraft gesetzt.
  • Grundgesetz (1949):
    Das Grundgesetz wurde vom sog. Parlamentarischen Rat ausgearbeitet, dessen Mitglieder von den Landtagen bestimmt wurden. Das Grundgesetz wurde nach Abschluss der Beratungen durch die westdeutschen Landtage in Kraft gesetzt.
    Als 1990 die erste freie Volkskammer in der DDR gewählt wurde, entschieden sich die meisten Bürger durch die Wahl der entsprechenden Parteien für einen schnellen Beitritt gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes und damit eben für das Grundgesetz und nicht für eine neue Verfassung gemäß Artikel 146.
    Auch wenn das Grundgesetz nie als gesamtdeutsche Verfassung konzipiert war, ist es jedoch 1990 zu einer solchen geworden.
  • Verfassung der DDR (1949):
    Mit der Verfassung von 1949 erhob die DDR noch den Anspruch, für das gesamte deutsche Volk sprechen zu können. Auch diese Verfassung wurde nicht in einer Volksabstimmung legitimiert, sondern von der sog. Provisorischen Volkskammer in Kraft gesetzt. Die Provisorische Volkskammer ging aus dem Zweiten Deutschen Volksrat hervor, der wiederrum vom direkt gewählten Dritten Deutschen Volkskongress gewählt wurde (dieser Volkskongress wurde übrigens nach dem DDR-typischen Einheitslisten-System gewählt).
  • Verfassung der DDR (1968/74):
    Die Verfassung der DDR von 1968 wurde als einzige deutsche Verfassung in einer Volksabstimmung angenommen. Sie konnte jedoch jederzeit von der Volkskammer ohne weitere Volksabstimmung geändert werden, geschehen 1974 und 1989/90. Jedoch erhob diese Verfassung im Gegensatz zu der von 1949 keinen Anspruch mehr, für das gesamte deutsche Volk zu gelten - dennoch führe ich sie hier der Vollständigkeit halber auf.

Freitag, 20. April 2012

Die Fortgeltung der Weimarer Verfassung

Die Weimarer Verfassung war die erste republikanische deutsche Verfassung. Sie wurde von der am 19.01.1919 vom Volk gewählten Weimarer Nationalversammlung ausgearbeitet und von dieser zum 14.08.1919 in Kraft gesetzt. Sie hob die Bismarck-Verfassung ausdrücklich auf.
Sie erschuf im Grunde genommen eine republikanische Variante des politischen Systems des Kaiserreiches von 1918 (kurz vor Ende des Ersten Weltkriegs wurde die Bismarck-Verfassung so geändert, dass der Reichstag gestärkt wurde und der Reichskanzler nun das Vertrauen des Reichstags benötigt und für das Handeln des Kaisers verantwortlich ist). An die Stelle des Kaisers trat der vom Volk gewählte Reichspräsident, der im Vergleich zum heutigen Bundespräsidenten eine sehr starke Stellung im politischen System genoss.

Die Verfassung wurde bis 1933 mehrfach geändert, es war sogar möglich, sie indirekt durch ein Gesetz zu ändern (was beim Grundgesetz nicht mehr möglich ist). Durch diese Möglichkeit, die Verfassung zu durchbrechen, entstand das Ermächtigungsgesetz, durch das Hitler seine Diktatur errichten konnte. Die Regierung hatte nun die Möglichkeit, ohne den Reichstag Gesetze zu erlassen, die zudem von der Verfassung abweichen konnten. Die Weimarer Verfassung fing nun an, faktisch gegenstandslos zu werden, da das durch sie errichtete politische System verschwand. 1934 wurden noch die Länder aufgelöst und die Befugnisse des Reichspräsidenten gingen auf Hitler über. Dadurch war das politische System vollständig geändert und die Weimarer Verfassung nur noch ein normales Gesetz, das durch andere Gesetze mit Verfassungsrang (d.h. sie enthalten Regeln zum Staatsaufbau) überlagert wurde. Auf verfassungen.de findet sich folgende kommentierte Variante, die verdeutlicht, wie die einzelnen Bestimmungen überlagert wurden:
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/verf33.htm

Nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 blieb die Weimarer Verfassung weiterhin in Kraft. Es gab jedoch kein nach ihr funktionierendes politisches System und sie wurde durch die Gesetze und Verordnungen der vier Siegermächte, die nun die oberste Staatsgewalt ausübten, überlagert. Sie war weiterhin gegenstandslos.

Auch mit der Erschaffung des Grundgesetzes und damit der Bundesrepublik Deutschland als Neuorganisation eines Teils des deutsches Staates trat die Weimarer Verfassung formal nicht außer Kraft. Man nahm sogar die Kirchenartikel der Weimarer Verfassung (Artikel 136-139, 141) ins Grundgesetz mit auf, da man sich auf keine einheitliche Formulierung einigen konnte. Die Artikel wurden nicht ins Grundgesetz abgeschrieben, sondern durch den Artikel 140 GG eingebunden. Alle weiteren Artikel der Weimarer Verfassung sind allerdings nicht mehr anwendbar, da sie durch die entsprechenden Bestimmungen im Grundgesetz faktisch aufgehoben wurden. Dadurch ist neben den Kirchenartikeln nur noch ein Teil des Artikel 109 in Kraft, da es hierfür kein entsprechendes neues Gesetz gibt. Alle anderen Artikel sind wie bereits gesagt durch die Bestimmungen im Grundgesetz ersetzt und wurden durch das sog. BRSG aus dem Gesetzblatt gestrichen (siehe § 2.2.3 des BRSG). Somit ist von der Weimarer Verfassung offiziell nur noch ein letzter Rest übrig, der hier betrachtet werden kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/wrv/BJNR013830919.html

Wir halten fest: Die Weimarer Verfassung gilt als einfaches Gesetz fort. Der größte Teil ihrer Bestimmungen ist jedoch nicht mehr anwendbar, da es aktuellere Gesetze gibt, die diese Bestimmungen faktisch aufheben.

Freitag, 13. April 2012

Beendigung Kriegszustand USA / Deutschland

Wie ich bereits im Artikel "Friedensvertrag und Feindstaatenklausel" schrieb, befindet sich Deutschland mit den vier Mächten nicht mehr im Kriegszustand, obwohl es keinen Friedensvertrag gibt. Der Kriegszustand wurde von den vier Mächten in einseitigen Erklärungen für beendet erklärt.
Als ich das mal in einer Diskussion mit einem Reichi erwähnte, meinte er, dass die Bundesrepublik ja gar nicht berechtigt war, für Deutschland Verträge abzuschließen. Selbst wenn das stimmen würde, wäre es auch nicht nötig, hier einen Vertrag abzuschließen, da es sich hier um Erklärungen handelte, die einfach nur von den Regierungen gegenüber Deutschland ausgesprochen wurden.
Die Erklärungen wurden zudem ausdrücklich gegenüber Deutschland ausgesprochen. Damit wird verdeutlicht, dass der jeweilige Staat den Kriegszustand mit allen Teilen Deutschlands für beendet erklärt, nicht nur gegenüber der Bundesrepublik oder der DDR.

Die jeweiligen Erklärungen sind (siehe Wikipedia-Artikel Westintegration):
  • Note der Regierung Großbritanniens betreffend die Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 9. Juli 1951
  • Dekret der Französischen Republik betreffend der Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 9. Juli 1951 (vgl. Waldemar Schütz (Hrsg.), Chronologie – Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert: geprägt durch Ersten Weltkrieg, Nationalsozialismus, Zweiten Weltkrieg, in: Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert, Bd. 1, DVG, Rosenheim 1990, S. 290)
  • Proklamation des Präsidenten der USA betreffend die Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 24. Oktober 1951
  • Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über die Beendigung des Kriegszustandes zwischen der Sowjetunion und Deutschland vom 25. Januar 1955
Die Proklamation des US-Präsidenten konnte ich nach einiger Internet-Recherche finden. Die Proklamation trägt die Nummer 2950 und ist u.a. hierzu finden:
Hier nun der Wortlaut:
Termination of the State of War With Germany
October 24, 1951

By the President of the United States of America
A Proclamation

Whereas, by a joint resolution, approved by the President on December 11, 1941, the Congress of the United States formally declared a state of war to exist between the United States and the Government of Germany (55 Stat. 796); and

Whereas on December 31, 1946, the President proclaimed the cessation of hostilities of World War II; and

Whereas it has been and continues to be the policy of the United States to bring about the conclusion of a treaty of peace with the government of a united and free Germany, but efforts to this end have been frustrated and made impossible for the time being by the policy of the Soviet Government; and

Whereas it has nevertheless been considered desirable to bring the existing state of war with Germany to a close and to remove Germany from its present enemy status, thus eliminating certain disabilities affecting German nationals; and

Whereas the rights, privileges, and status of the United States and the other occupation powers in Germany, and the rights and privileges of the United States and its nationals to which it or they have become entitled as a result of the war, as well as the right to exercise or enforce the same, derive from the conquest of Germany and the assumption of supreme authority by the Allies and are not affected by the termination of the state of war; and

Whereas the Congress of the United States by a joint resolution, approved October 19, 1951 (Public Law 181, 82d Congress), has resolved that the state of war declared to exist between the United States and the Government of Germany is terminated and that such termination shall take effect on the date of enactment of such resolution:

Now, Therefore, I, Harry S. Truman, President of the United States of America, pursuant to such joint resolution, do proclaim that the state of war between the United States and the Government of Germany declared by the joint resolution of Congress approved December 11, 1941 was terminated on October 19, 1951.

In Witness Whereof, I have hereunto set my hand and caused the Seal of the United States of America to be affixed.

Done at the City of Washington this twenty-fourth day of October, in the year of our Lord nineteen hundred and fifty-one, and of the Independence of the United States of America the one hundred and seventy-sixth.

HARRY S. TRUMAN
By the President:
DEAN ACHESON
Secretary of State
Die entsprechenden Erklärungen von Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion konnte ich bisher leider nicht finden. Ich hoffe, dass ich diese eines Tages nachreichen kann.

Sonntag, 28. August 2011

Die Sache mit der Kriegsschuld

Ein weiteres Lieblingsthema eines jeden Hobby- und Berufs-Nazis ist die Frage nach der Schuld am Zweiten Weltkrieg.

Für mich gibt es hier nur eine sinnvolle Antwort: Hitler war schuld. Natürlich gab es in der Zeit zwischen den Weltkriegen einige Spannungen: Polen war zu dieser Zeit aggressiv, die Sowjetunion war undurchsichtig und man nahm an, dass sie Europa erobern wollte und schließlich waren da noch Großbritannien und Frankreich, die Deutschland gerne provozierten. Ich bin der Meinung, dass es in jedem Fall damals zu einem Krieg gekommen wäre. Dass es aber am 01.09.1939 zum Angriff auf Polen kam, war einzig Hitlers Verdienst. Seine Gefolgsleute hätten solch einen Krieg niemals ohne ihn gestartet. Ohne Hitler wäre es am 01.09.1939 nicht zum Krieg gekommen. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass es ohne ihn vielleicht Jahre später zum Krieg gekommen wäre, beispielsweise hätte Stalin Polen überfallen können.

Und bevor jetzt jemand mit der Begründung kommt, der Angriff auf Polen sei ein Präventivkrieg gewesen: Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Polen war innerhalb kurzer Zeit eingenommen, Frankreich auch. Wenn diese Länder wirklich einen Krieg geplant und dementsprechend aufgerüstet hätten, wären sie nicht so schnell besetzt worden. Dasselbe gilt auch für die Sowjetunion.

Um es nochmal zu wiederholen: Es gab zwischen den Kriegen Spannungen, die die Lage aufgeheizt haben. Dass es aber ausgerechnet am 01.09.1939 zum Krieg kam, ist einzig Hitlers Verdienst (der sich dann am Ende schön aus der Verantwortung gestohlen hat).